FDSV-Richtlinien

Selbstkontrolle der FDSV-Mitglieder
Richtlinien des FDSV
Reisedokumente
Unterbringung
Unterbringungsart

Sprachunterricht

Freizeitprogramm

 

Freiwillige Qualitätskontrolle

Alle FDSV-Mitglieder verpflichten sich im Sinne der Qualitätssicherung zur Selbstkontrolle ihrer Sprachreisen.
Die mit der Leistungserbringung beauftragten Personen, Unternehmen oder Schulen sind regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen.
Von Schulen, Betreuern und Lehrern sind Berichte über den Kursverlauf anzufordern. Diese sind auszuwerten und daraus Schlussfolgerungen für die künftige Programmgestaltung zu ziehen.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, ihre Kataloge unter Einhaltung der Richtlinien des Verbandes zu erstellen.
Der unabhängige Beirat des FDSV überprüft jährlich die Kataloge der FDSV-Mitglieder auf die Richtigkeit der Aussagen und deren Konformität mit den Richtlinien. Durch regelmäßige Schulinspektionen vor Ort stellt der FDSV-Beirat sicher, dass die Leistungsbeschreibung in den Katalogen der Realität entspricht.

 

 Stiftung Warentest über den F.D.S.V.

"Die Richtlinien des FDSV setzen Maßstäbe, wie man sie sich als kritischer Verbraucher nur wünschen kann."
(Heft 2/80)

"Der ... FDSV hat strenge Qualitätsrichtlinien erarbeitet ... Was ein gutes Sprachkurs-Angebot alles enthalten sollte, sagen – durchaus auch im Sinne des Verbrauchers – die Informationen und Richtlinien des FDSV."
(Heft 2/89)

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Durchführung von Sprachreisen

Die im FDSV zusammengeschlossenen Sprachreise-Veranstalter orientieren sich an strengen Qualitätsrichtlinien und verpflichten sich zu äußerster Sorgfalt und Kundenorientierung bei der

• Vorbereitung der Sprachreisen
• Leistungsbeschreibung im Katalog oder anderen Medien
• Durchführung der Sprachreise
• Nachbereitung der Sprachreise.

Im In- und Ausland arbeiten die Mitglieder des FDSV nur mit ausgesuchten Partnerfirmen zusammen, deren Personal für alle spezifischen Aufgaben besonders geschult und qualifiziert ist. Insbesondere wird bei Kindern und Jugendlichen für eine gute Betreuung während der An- und Rückreise sowie des gesamten Aufenthaltes gesorgt.

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Reisedokumente

Jeder Teilnehmer erhält in der Regel spätestens 10 Tage nach Buchungseingang eine schriftliche Anmeldebestätigung inklusive eines Sicherungsscheines. Die Reisedokumente werden rechtzeitig vor der Abreise versandt bzw. ausgehändigt. Die Unterlagen enthalten alle für den reibungslosen Reiseverlauf notwendigen Informationen:

• Flugtickets, Fahrkarten für Bahn/Bus inkl. Flug- bzw. Fahrplan
• ggf. Angaben zu den Transfers; bei Schülern zur Betreuung während der Reise
• Adresse und Telefonnummer der Unterkunft in Gastfamilien
• Anschrift der Schule, der Telefon- und ggf. Faxnummer sowie der E-Mail-Adresse
• Hinweise zum ersten Kurstag
• Hinweise zum Zielgebiet, z.B. Besonderheiten des Gastlandes
• Einreisebestimmungen, ggf. Impfbestimmungen, Städteinformationen, Ortspläne
• Hinweise zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Klima und ortsbedingten Zusatzkosten

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Unterbringung

Die Teilnehmer an einer Sprachreise haben die Wahl zwischen verschiedenen Unterbringungsarten, wie z.B. Gastfamilien und sonstigen Privatunterkünften, Wohngemeinschaften, Appartements, Studentenwohnheimen, Camps, Pensionen oder Hotels.
Bei allen Unterkünften ist auf eine Mindestausstattung und angemessenen Komfort zu achten. Die Mitgliedsfirmen des FDSV achten auf sorgfältig ausgewählte, geeignete Unterkünfte. Die Unterbringung orientiert sich an den landestypischen Gegebenheiten. Die FDSV-Mitglieder überzeugen sich regelmäßig, dass die in ihren Katalogen ausgeschriebenen Unterkünfte dem beschriebenen Standard und der landesüblichen Kategorisierung entsprechen.

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Unterbringungsarten

• In Privatunterkünfte sind geordnete Verhältnisse und eine gastfreundliche Aufnahme gewährleistet.

• Gastfamilien bestehen aus mindestens 2 Personen, die in gemeinsamen Haushalten leben und Gäste aufnehmen.

• Privatunterkünfte sind Ein- oder Mehrpersonenhaushalte, die Gäste aufnehmen.

• Gastfamilien und Privatunterkünfte sollen nach Möglichkeit nicht mehr als zwei deutschsprachige Gäste aufnehmen.

• Dem stichhaltigen Verlangen eines Teilnehmers, die Gastgeber zu wechseln, muß zügig entsprochen werden.

• Wohngemeinschaften und Appartements sind Wohnungen, die von mehreren Personen, in der Regel Kursteilnehmern, bewohnt werden. Sanitäre Einrichtungen und Kochmöglichkeiten werden gemeinsam genutzt.

• Studentenwohnheime & Camps stehen meist nur während der Ferienmonate zur Verfügung. Sanitäre Einrichtungen und Kochmöglichkeiten werden häufig gemeinsam genutzt.

• Pensionen und Hotels haben der landesüblichen Kategorisierung und den gesetzlichen Sicherheitsstandards des Gastlandes zu entsprechen.

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Unterrichtsorganisation

Unterrichtsorganisation und Sprachunterricht müssen folgenden Mindestanforderungen genügen:

Die Lehrer müssen über die nötige muttersprachliche Kompetenz, eine Ausbildung in der Vermittlung der Fremdsprache und angemessene Lehrerfahrung verfügen.

Die Unterrichtsräume müssen zweckmäßig ausgestattet, wo notwendig beheizbar oder klimatisiert sein und ausreichend belüftet. Die Unterrichtsräume sollen ein lernfreundliches Umfeld bieten.

Zahl und Dauer der Unterrichtseinheiten pro Woche müssen deutlich erkennbar sein. Pro Woche sollen mindestens 15 Unterrichtseinheiten bei mindestens 45 Minuten pro Einheit geboten werden.

Die Vorkenntnisse der Teilnehmer ist bei Kursbeginn in einem schriftlichen Einstufungstest zu ermitteln. Die Zusammensetzung der Lerngruppen muss den Vorkenntnissen entsprechend homogen sein.

Eine Lerngruppe soll aus nicht mehr als 15, Minigruppen au8s nicht mehr als 8 Teilnehmern bestehen. Jugendliche unter 16 Jahren und Erwachsene sind getrennt zu unterrichten.

Bei den Standardkursen ist der Schulung der Sprechfertigkeit und des Hörverstehens Vorrang einzuräumen. Neben Grammatik, Wortschatzerweiterung, Textverständnis, landeskundlicher und kultureller Themen soll besonders bei Schülerkursen vor Ort Erlebtes in den Unterricht integriert werden.

Bei Sprachkursen für Erwachsene wird zwischen Standardkursen und fachspezifischen Sprachkursen unterschieden. Sprachkurse mit fachspezifischer Ausrichtung sind auf die Vermittlung von Fachterminologie und fachspezifischen Inhalten ausgerichtet.

Bei Kursende ist jedem Teilnehmer ein Zertifikat über die Teilnahme auszustellen.

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Freizeitprogramm

Ein abwechslungsreiches Freizeitangebot umfaßt z.B. Ausflüge, Führungen, Veranstaltungen und Vorträge. Zusätzliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Eintritte, etc. müssen in im Katalog zumindest pauschal erwähnt werden.

Zu einer Schüler-Sprachreise gehört ein betreutes, altersgerechtes, den Unterricht ergänzendes Freizeitprogramm mit Ausflügen, Studienbesuchen, Sport und Erholung.

Erwachsene Teilnehmer müssen von den Sprachschulen über kulturelle, gesellschaftliche und sportliche Ereignisse informiert werden. Wöchentlich sollten gemeinsame Veranstaltungen wie z.B. Vorträge, Studienbesuche oder Exkursionen angeboten werden. Die Teilnehmer sollen nach Möglichkeit eine Woche im voraus, spätestens aber zu Wochenbeginn, über aktuelle Angebote informiert werden.

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